株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Der Sonderkonkurs des deutschen Internationalen Insolvenzrechts : Zugleich ein Beitrag zu deutschen Sonderinsolvenzverfahren im Anwendungsbereich der Europaeischen Insolvenzverordnung.
商品詳細
Der Sonderkonkurs des deutschen Internationalen Insolvenzrechts : Zugleich ein Beitrag zu deutschen Sonderinsolvenzverfahren im Anwendungsbereich der Europaeischen Insolvenzverordnung. ドイツ国際倒産法の特別破産
・ISBN 978-3-16-148859-7 Brosch. EUR 74.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158495-4
| 著者・編者 | Dawe, Christian, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2005 |
| ページ数 | XVIII, 231 S. |
| 言語 | ENG |
| ニュース番号 | <531-849 531-L145> |
解説
Mit der Europaeischen Insolvenzverordnung vom 29. Mai 2000 ist ein Jahrzehnte altes Projekt europaeischer Rechtsvereinheitlichung zur Bewaeltigung grenzueberschreitender Insolvenzen Wirklichkeit geworden. Neben einem universal wirkenden Hauptinsolvenzverfahren am Interessenmittelpunkt des Schuldners sieht die Verordnung auch Sonderinsolvenzverfahren dort vor, wo der Schuldner eine Niederlassung betreibt. Diese Sonderverfahren erfassen nur das inlaendische Vermoegen des Schuldners. Ein besonderer Konkursgerichtsstand verbunden mit einer territorialen Beschraenkung der Masse stellen Grundelemente des 'deutschen' Partikularkonkursbegriffs dar. Im deutschen Internationalen Insolvenzrecht ist seit jeher umstritten, ob es sich bei diesem 'Inlandsvermoegenskonkurs' um einen echten Sonderkonkurs handelt, bei dem die Beschraenkung der Aktivmasse typischerweise mit einer beschraenkten Passivmasse und beschraenkten Verfahrensteilnahmerechten korrespondiert. Christian Dawe analysiert die vermoegens- und internationalrechtlichen Grundlagen des Partikularkonkurses und ordnet ihn in die deutsche Sonderkonkursdogmatik ein. Er entwirft einen umfassenden Sonderkonkursbegriff und geht der Frage nach, ob sich das Modell eines echten Sonderkonkurses des deutschen Internationalen Insolvenzrechts auch im Anwendungsbereich der Europaeischen Insolvenzverordnung aufrecht erhalten laesst.