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商品詳細
Prozessreform und einheitlicher Zivilprozess : Einhundert Jahre legislative Reform des deutschen Zivilverfahrensrechts vom Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zur Verabschiedung der Reichszivilprozessordnung. 18世紀末からライヒ民事訴訟法成立までの ドイツ民事手続法改革の100年
・ISBN 978-3-16-148839-9 Ln. EUR 179.00
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★★★
| 著者・編者 | Ahrens, Martin, |
|---|---|
| シリーズ | Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2007 |
| ページ数 | 710 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <531-744 531-L137> |
解説
Die Schaffung eines freiheitlichen Zivilverfahrens ist ein hervorragendes Thema bei der Herausbildung eines vom Buergertum mitgepraegten Staates. Martin Ahrens untersucht, wie mit dem Zerfall des Alten Reiches die Entwicklungen des Erkenntnisverfahrens zunaechst auseinander liefen, schliesslich aber doch eine Grundtendenz zur Vereinheitlichung auch des Zivilprozessrechts materiell ausgeformt und umgesetzt wurde. Die Ausbildung der Partikularrechte anstelle einer Fortbildung des Gemeinen Rechts erscheint dabei geradezu als prozessgeschichtliches 'Schicksal'. Einen Schwerpunkt nach seinem Gewicht fuer die gesamtdeutsche Entwicklung bildet der buergerliche Prozess in Hannover, dessen Gesetzgebungsmaterialien erstmals umfassend ausgewertet werden. Die Praegekraft der hannoverschen buergerlichen Prozessordnung von 1850 resultierte aus der geglueckten Fixierung der Muendlichkeit und ihrer Harmonisierung mit gemeinrechtlichen Regeln. Personifiziert ist dieser Einfluss in G.A.W. Leonhardt, dem letzten koeniglich-hannoverschen und spaeter langjaehrigen preussischen Justizminister. Demgegenueber konnten die preussischen Prozessreformen keinen dem politischen Gewicht Preussens entsprechenden Einfluss gewinnen. Aus dem franzoesischen Verfahren, auch in seiner in der bayerischen Prozessordnung von 1869 rezipierten Gestalt, wurden in der langen, ueber zahlreichen Etappen der Prozessreform verlaufenden Diskussion vor allem prozessuale Ideale abgeleitet und ausgebildet. Die Reichszivilprozessordnung stellt den Abschluss einer Entwicklung dar, in der sich Prozessgesetzgebung mehr und mehr als Ergebnis eines systematischen, prinzipiengeleiteten Zugriffs praesentiert.