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Die Insolvenzantragspflicht des faktischen Organs

Die Insolvenzantragspflicht des faktischen Organs : Im Vergleich zu den insolvenzrechtlichen Pflichten des de facto director und des shadow director im englischen Recht.

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ISBN9783631531952
著者・編者Hartmann, Beatrice Maria,
シリーズ(Europ. Hochschulschr.: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4083)
出版社(P. Lang, SZ)
出版年月2005
ページ数209 S.
言語GER
ニュース番号<521-837>

解説

Die Insolvenzantragspflicht nach ? 64 GmbHG, 92 AktG trifft den Geschaeftsfuehrer der GmbH bzw. den Vorstand der AG. Der Gleichlauf von Geschaeftsfuehrungskompetenz und Insolvenzantragspflicht kann jedoch gestoert sein, wenn sich die Geschaeftsfuehrung tatsaechlich auf andere als die zum Geschaeftsfuehrungsorgan bestellten Personen verlagert, z.B. bei Strohmann-Konstellationen, bei einflussreichen Kreditgebern, im faktischen Konzern etc. Nicht jede Konstellation laesst sich unter den Begriff des Geschaeftsfuehrers bzw. Vorstands subsumieren. Nach Ansicht der Verfasserin sind faktische Organe, die nicht selbst nach aussen in Erscheinung treten, sondern sich zur Aussenwirkung der bestellten Geschaeftsfuehrer <> (engl. <>), nicht unmittelbare Adressaten der ?? 64 GmbHG, 92 AktG. Die Verfasserin schlaegt vor, diese Luecke im Schutz vor der Fortfuehrung insolventer Gesellschaften durch eine Erweiterung der Insolvenzantragspflicht auf solche Schattendirektoren de lege ferenda zu schliessen.