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Besitz und Besitzschutz

Besitz und Besitzschutz : Sachherrschaft zwischen faktischem Verhaeltnis, schuldrechtlicher Befugnis und dinglichem Recht.

・ISBN 978-3-16-147870-3 2004 Ln. EUR 134.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157942-4

著者・編者Sosnitza, Olaf,
シリーズJus Privatum
出版社(Mohr, GW)
ページ数XXVII, 417 S.
言語GER
ニュース番号<508-880>

解説

Olaf Sosnitza untersucht die Grundlagen des Besitzes und seines Schutzes auf dem Fundament des gegenwaertigen positiven Rechts. Dabei zeigt sich, dass die Besitzkonzeption des BGB durchaus nicht verworren ist, sondern als im Grossen und Ganzen gelungen und bis heute zeitgemaess bezeichnet werden kann. Der Autor plaediert dafuer, sich drei als grundlegend erachtete Praemissen des Besitzrechts ins Bewusstsein zurueckzurufen: erstens ist der Besitz als solcher nicht als Recht, sondern als Tatsache zu begreifen; zweitens kommt dem possessorischen Besitzschutz nach ?? 858 ff. BGB allein eine Praeventionsfunktion zu; drittens ist das obligatorische Recht zum Besitz nichts anderes als ein Anspruch und als solcher Inhalt der schuldrechtlichen Forderung. Vielfaeltige Streitfragen und begriffliche Unklarheiten lassen sich bewaeltigen, wenn man die Erscheinungsformen des Besitzes auf die Grundstrukturen des Gesetzes zurueckfuehrt und die genannten Praemissen beruecksichtigt. Zunaechst grenzt Olaf Sosnitza den Begriff des Besitzes ein und stellt die Regelungsstruktur des kodifizierten Besitzrechts dar. Er analysiert die rechtliche Natur des Besitzes und des Besitzrechts und untersucht, wie weit der Schutz des Besitzes in den verschiedenen Auspraegungen des BGB reicht. Schliesslich zieht er darueber hinaus das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht mit in Betracht.Olaf Sosnitza untersucht die Grundlagen des Besitzes und seines Schutzes auf dem Fundament des gegenwaertigen positiven Rechts. Dabei zeigt sich, dass die Besitzkonzeption des BGB durchaus nicht verworren ist, sondern als im Grossen und Ganzen gelungen und bis heute zeitgemaess bezeichnet werden kann. Der Autor plaediert dafuer, sich drei als grundlegend erachtete Praemissen des Besitzrechts ins Bewusstsein zurueckzurufen: erstens ist der Besitz als solcher nicht als Recht, sondern als Tatsache zu begreifen; zweitens kommt dem possessorischen Besitzschutz nach ?? 858 ff. BGB allein eine Praeventionsfunktion zu; drittens ist das obligatorische Recht zum Besitz nichts anderes als ein Anspruch und als solcher Inhalt der schuldrechtlichen Forderung. Vielfaeltige Streitfragen und begriffliche Unklarheiten lassen sich bewaeltigen, wenn man die Erscheinungsformen des Besitzes auf die Grundstrukturen des Gesetzes zurueckfuehrt und die genannten Praemissen beruecksichtigt.Zunaechst grenzt Olaf Sosnitza den Begriff des Besitzes ein und stellt die Regelungsstruktur des kodifizierten Besitzrechts dar. Er analysiert die rechtliche Natur des Besitzes und des Besitzrechts und untersucht, wie weit der Schutz des Besitzes in den verschiedenen Auspraegungen des BGB reicht. Schliesslich zieht er darueber hinaus das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht mit in Betracht.