株式会社極東書店トップ商品一覧Die Regelbeispielmethode im Strafrecht : Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Tatbestand.

商品詳細

Die Regelbeispielmethode im Strafrecht

Die Regelbeispielmethode im Strafrecht : Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Tatbestand.

・ISBN 978-3-16-148299-1 Ln. EUR 144.00

¥38,491.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り
電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 9783161658303
著者・編者Eisele, Jörg,
シリーズTübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
出版社(Mohr, GW)
出版年月2004
ページ数520 S.
言語GER
ニュース番号<508-829>

解説

Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Regelbeispielsmethode, die vom Gesetzgeber im Bereich der Strafverschaerfung aufgrund ihrer Flexibilitaet zunehmend eingesetzt wird. Diese Technik hat mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 eine Ausweitung erfahren. Gleichzeitig wurde in Hinblick auf ihre Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Mangel an Rechtssicherheit in der Literatur heftige Kritik erhoben, so dass die Regelbeispielsmethode nunmehr wieder in das Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion gerueckt ist. Die mit dieser Rechtsfigur verbundenen Probleme beruhen vor allem darauf, dass die vom Gesetzgeber zur Erlaeuterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach Ansicht der herrschenden Meinung weder abschliessend noch zwingend sind. Dem Richter wird somit ein erheblicher Spielraum bei der Entscheidung, ob der strengere Strafrahmen Anwendung findet, eingeraeumt.Joerg Eisele arbeitet die Regelbeispielstechnik erstmals umfassend wissenschaftlich auf und ordnet sie in die vorhandenen dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und bezieht Strafmilderungsgruende mit ein. Dabei werden nicht nur allgemeine Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben des Gesetzgebers und des Richters eroertert, sondern auch Loesungsvorschlaege fuer Wissenschaft und Praxis entwickelt. Ausserdem wird diskutiert, inwieweit sich die Regelbeispielstechnik mit den Grundsaetzen des Europaeischen Strafrechts vereinbaren laesst.