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商品詳細
Der europaeisierte Rechtsschutzauftrag deutscher Gerichte : Art. 19. Abs. 4 GG unter dem Einfluss des europaeischen Unionsrechts. 欧州連合法の影響下での基本法19条4項
・ISBN 978-3-16-148008-9 Ln. EUR 114.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158044-4
| 著者・編者 | Dörr, Oliver, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Publicum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2003 |
| ページ数 | 298 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <497-758> |
解説
Die deutsche Verfassungsordnung wird durch die Einwirkung des europaeischen Unionsrechts zunehmend europaeisiert. Diese bekannte These eroertert Oliver Doerr am Beispiel der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und untersucht sie vor allem auf ihre praktischen Konsequenzen hin. Die durch den 'Integrationshebel' des Grundgesetzes bewirkte OEffnung der nationalen Rechtsordnung veraendert die Verfassungsnorm sowohl im Tatbestand als auch in bezug auf die vorgesehene Rechtsfolge, die Gewaehrleistung effektiven Gerichtsschutzes. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Rechtsschutz zur Durchsetzung von Gemeinschaftsrecht, der vor allem von dessen innerstaatlichem Wirkungsanspruch getragen ist, und deutschem Rechtsschutz zur Abwehr von Gemeinschaftsrecht, der ganz wesentlich an die verfassungsrechtlichen Schranken der europaeischen Integration anknuepft. Im ersten Bereich erweist sich Art. 19 Abs. 4 GG als ein wesentliches Instrument zur verfassungsrechtlichen Sanktionierung unmittelbar wirksamen Gemeinschaftsrechts. Er garantiert fuer alle auf europaeischer Ebene gewaehrten subjektiven Rechte den Rechtsweg zu den nationalen Gerichten und modifiziert zu diesem Zweck die verfassungsrechtlichen Vorgaben fuer das deutsche Prozessrecht. Davon betroffen ist in gewissem Umfang auch das Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seiner Abwehrdimension gewaehrleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem einzelnen einen effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Integrationsschranken des Grundgesetzes. Die Untersuchung zeigt auf, inwieweit deutsche Gerichte in diesem Zusammenhang (noch) zustaendig sein koennen.