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Das Problem des Souveränität : Ein Beitrag zur neueren Literaturgeschichte und gegenwärtigen Problematik der politischen Wissenschaften (1951). Mit einem Vorwort von C. Starck. 〔新序文付〕 W.ヘニス著 主権問題
・ISBN 978-3-16-147974-8 Brosch. EUR 59.00
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★★★
| 著者・編者 | Hennis, Wilhelm, |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2003 |
| ページ数 | XII, 127 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <497-733> |
解説
Mehr als 50 Jahre nach ihrer Fertigstellung liegt die rechtswissenschaftliche Dissertation von Wilhelm Hennis erstmals gedruckt vor. Im Ansatz steht hier ein Grundgedanke des oeffentlichen Rechts, der spaeter in Hennis' politikwissenschaftlichen Schriften zum Tragen kam: Mag fuer das Privatrecht der Wille die entscheidende Kategorie sein, so steht das oeffentliche Recht, in dem es um oeffentliche Aufgaben geht, unter anderen Praemissen.Thema der Dissertation ist der Begriff der Souveraenitaet, in dem Hennis ein Grundproblem des sozialen Zusammenlebens eingefangen sieht. Deshalb aeussert er Skepsis gegen jede formalistische Verengung oder gar wissenschaftliche Erledigung dieses Problems. Mit grosser Sensibilitaet wird zunaechst den Formalisierungs- und Schrumpfungsprozessen nachgespuert, denen das Problem der Souveraenitaet im Zeitalter des Positivismus ausgesetzt war. Im Kontrast dazu folgt die Darstellung der Souveraenitaetslehre der Weimarer Zeit, die durch die Schriften Carl Schmitts und seines Antipoden Hermann Heller praesentiert wird. Beide Richtungen genuegen Wilhelm Hennis jedoch nicht zur Erklaerung der Souveraenitaet: "Denn alles wahre, geschichtlich bestaendige Recht beruht auch dort, wo es von einer souveraenen Willenseinheit positiviert wird, nicht nur auf einer Entscheidung, sondern auf einer der Entscheidung vorgeordneten Verstaendigung." (S. 59) Dieser Kernsatz der Doktorarbeit wird kurz mit historischen Beispielen belegt. Angedeutet wird auch, dass geschichtlich bewaehrte Werte die Entscheidung ueber das Recht bestimmen. Schliesslich folgt eine Auseinandersetzung mit der Zuericher Schule, in der die Souveraenitaet ein relativer Begriff wird und hoechste Maechtigkeit nicht Allmaechtigkeit bedeutet.