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商品詳細
Die Abschaffung der Fuersorgepflicht : Versuch einer vertragstheoretischen Neubegruendung der Nebenpflichten des Arbeitgebers. 福祉保護の義務の廃止
・ISBN 978-3-16-147840-6 Ln. EUR 109.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157918-9
| 著者・編者 | Brors, Christiane, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Publicum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2002 |
| ページ数 | 300 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <490-1114> |
解説
Christiane Brors untersucht die allgemeine Fuersorgepflicht des Arbeitgebers. Diese wird als Leerformel verabschiedet und durch ein vertragstheoretisches Modell ersetzt, das unter Beruecksichtigung der tatsaechlichen oekonomischen Funktionsbedingungen des Arbeitsvertrags erklaert, in welchen Grenzen die Rechtsprechung Erwartungen des Arbeitnehmers aufgreifen und verrechtlichen darf.Die Rechtsprechung kann nur dann Nebenpflichten des Arbeitgebers begruenden, wenn die berechtigten AEquivalenzerwartungen des Arbeitnehmers enttaeuscht werden, weil ausserrechtliche, wirtschaftliche Sanktionsmechanismen fehlen, die den Arbeitgeber zu einem vertragsgemaessen Verhalten zwingen. Den Grund fuer die besonderen vertraglichen Ruecksichtnahmepflichten des Arbeitgebers sieht die Autorin daher nicht - wie traditionell angenommen - in einem besonderen Gemeinschaftsverhaeltnis. Diese Pflichten knuepfen auch nicht daran, dass der Arbeitnehmer seine Persoenlichkeit in das Arbeitsverhaeltnis einbringt. Vielmehr sollen sie einer situationsbezogenen strategischen UEberlegenheit des Arbeitgebers entgegenwirken.Anders als beim Austausch von Guetern wird beim Arbeitsvertrag ein interner Markt zwischen den Parteien gebildet. Im Gegensatz zum externen Markt, auf dem die Verhandlungspartner ohne erhebliche Kosten ausgewechselt werden koennen, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Vertragsschluss aufgrund von Abwanderungskosten wirtschaftlich aneinander gebunden. Nur wenn eine Partei diese Abhaengigkeit strategisch ausnutzt und der anderen die wirtschaftlichen Sanktionsmechanismen fehlen, um ihre AEquivalenzerwartungen zu schuetzen, muss das Recht die Vertragsdurchfuehrung absichern.