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Die Ueberfuehrung des internationalen Zivilverfahrensrechts in eine Gemeinschaftskompetenz nach Art 65 EGV.

Die Ueberfuehrung des internationalen Zivilverfahrensrechts in eine Gemeinschaftskompetenz nach Art 65 EGV.

・ISBN 978-3-16-147742-3 Brosch. EUR 59.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158437-4

著者・編者Drappatz, Thomas,
シリーズStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2002
ページ数XII, 223 S.
言語GER
ニュース番号<487-1085 487-L194>

解説

Thomas Drappatz untersucht, inwieweit Titel IV EGV und insbesondere Art. 65 EGV auf dem Gebiet des internationalen Zivilverfahrensrechts kompetenzielle Erweiterungen mit sich bringen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinschaftsorgane bereits vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages originaer gemeinschaftliche Befugnisse zu einer umfassenden Harmonisierung des internationalen Zivilverfahrensrechts innegehabt haben, denen sich Art. 65 EGV nun als lex specialis hinzufuegt.Art. 65 EGV liegt ein hybrider Beschlussfassungsmechanismus zugrunde, der sich sowohl aus nationalen als auch aus supranationalen Elementen zusammensetzt. Wegen seiner institutionellen Besonderheiten laesst sich von einem gesonderten Pfeiler innerhalb der ersten Saeule der Union sprechen. Durch eine partielle Renationalisierung der Art und Weise der Beschlussfassung gewinnen einzelstaatliche Interessen an Einfluss. Hinzu tritt die territorial abgestufte Rechtsangleichung infolge von Art. 69 EGV. Insgesamt wird damit fuer den Bereich des internationalen Zivilprozessrechts ein weniger integrationsfreundlicher Zustand erzeugt. Dennoch liegt in der nur zoegerlichen Einbeziehung supranationaler Elemente in Titel IV EGV gerade der Preis, ohne den sich die Mitgliedstaaten der Union nicht zu einer letztendlichen Aufgabe ihres Handlungspotentials auf dem Gebiet des internationalen Zivilverfahrens haetten durchringen koennen.