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Ius Reformandi

Ius Reformandi : Die Entwicklung eines Staatskirchenrechts von seinen Anfaengen bis zum Ende des Alten Reiches. 改革の権利-神聖ローマ帝国終焉までの国教会法の発展

・ISBN 978-3-16-147665-5 Ln. EUR 94.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 9783161661303
著者・編者Schneider, Bernd Christian,
シリーズJus Ecclesiasticum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2001
ページ数XXII, 584 S.
言語GER
ニュース番号<483-749>

解説

Das ius reformandi ist das Recht der weltlichen Obrigkeit, die Religionsverhaeltnisse im Staate zu regeln. Da es im heutigen deutschen Recht fortlebt als das Recht des Staates, Religionsgemeinschaften zu Koerperschaften des oeffentlichen Rechts zu erheben, ist seine historische Entwicklung auch fuer heutige Auslegungsfragen von Bedeutung. Das ius reformandi hat keine direkten Wurzeln im mittelalterlichen 'landesherrlichen Kirchenregiment'. Es bildete sich vielmehr im Wechselspiel von Theologie, theoretischer Jurisprudenz und Rechtspolitik in drei grossen Phasen heraus: Zunaechst formte es sich im Streit um die Berechtigung der Reformation zwischen 1521 und 1555. Es war ein doppelgesichtiges Recht von Religionsfreiheit und Religionsbann, wobei die Religionsfreiheit der Reichsstaende am weitesten ging, der Religionsbann aber die Untertanen am haertesten traf. Dies wurde nur durch das Auswanderungsrecht als erstes verbrieftes Individualgrundrecht gemildert. Sodann festigte es sich als Religionseinfuehrungsrecht der Obrigkeit zwischen 1555 und 1648, wozu das Schlagwort 'cuius regio, eius religio' verbreitet wurde, obwohl in vielen Territorien dieses wichtigste ius circa sacra von den Landstaenden eingeschraenkt werden konnte. Von 1648 bis 1806 mussten Juristen beider Konfessionsparteien das ius reformandi neutralisiert uminterpretieren in das Recht der Obrigkeit, den Religionsgemeinschaften einen ihnen angemessenen und dem Staate nuetzlichen Status zuzuerkennen. Bernd Christian Schneider gibt zwischen 'Praeludium' (zum Spaetmittelalter) und 'Postludium' einen weitgespannten und doch tiefgreifenden, alle wichtigen Quellen beruecksichtigenden historischen UEberblick ueber die Entwicklung des wichtigsten Staatskirchenrechts im Heiligen Roemischen Reich.