株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Strafbare Produktwerbung im Lichte des Gemeinschaftsrechts : Europäisierung des deutschen Täuschungsschutzstrafrechts am Beispiel des Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrechts.
商品詳細
Strafbare Produktwerbung im Lichte des Gemeinschaftsrechts : Europäisierung des deutschen Täuschungsschutzstrafrechts am Beispiel des Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrechts. EC法の観点から見た可罰的商品広告
・ISBN 978-3-16-147593-1 Ln.
お気に入り
★★★
| 著者・編者 | Hecker, Bernd, |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2001 |
| ページ数 | 400 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <479-947 479-L232> |
解説
Produktwerbung ist in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung nicht nur eine sozialadaequate, sondern sogar eine erwuenschte Taetigkeit. Die Werbefreiheit der Anbieter muss freilich dort ihre Grenzen finden, wo sie in nicht mehr tolerierbarer Weise mit Verbraucherschutzbelangen, insbesondere dem Schutz vor Irrefuehrung, kollidiert. In der deutschen Rechtsordnung wird die aeusserste Grenze erlaubter Produktwerbung nicht nur von zivil- und verwaltungsrechtlichen, sondern auch von strafrechtlichen Bestimmungen markiert. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Taeuschungsschutzbestimmungen des Lebensmittel- und Wettbewerbsstrafrechts (?? 17 Abs. 1, 52 Abs. 1 LMBG, 4 Abs. 1 UWG), aber auch der 'klassische' Betrugstatbestand (? 263 Abs. 1 StGB) interessant. Dem deutschen Verbraucherschutzrecht wird allseits attestiert, dass es im Vergleich zu anderen EG-Mitgliedstaaten ein sehr hohes, fast auf einsamer Hoehe stehendes Schutzniveau gewaehrleiste. Demgegenueber hat sich auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts mittlerweile ein liberaler Taeuschungsschutzstandard etabliert, der vom Leitbild eines 'informierten, aufmerksamen und verstaendigen Durchschnittsverbrauchers' ausgeht.Bernd Hecker hat sich das Ziel gesetzt, die Probleme, die aus dem Spannungsverhaeltnis zwischen nationalem Taeuschungsschutzstrafrecht und Gemeinschaftsrecht resultieren, zu klaeren. Die bestehenden dogmatischen Strukturen des deutschen Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Betrugsstrafrechts betrachtet er im Lichte des Gemeinschaftsrechts kritisch und entwickelt sie gemeinschaftsrechtskonform fort. Die Europaeisierung des Rechts bietet Anlass fuer eine Neuinterpretation wettbewerbsrelevanter Straftatbestaende, vor allem auch des Betrugstatbestandes. Tradierte dogmatische Strukturen des deutschen Strafrechts muessen vor diesem Hintergrund aufgegeben oder modifiziert werden.