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商品詳細
Interorganrespekt im Verfassungsrecht : Funktionenzuordnung, Ruecksichtnahmegebote und Kooperationsverpflichtungen: Eine rechtsvergleichende Analyse anhand der Verfassungssysteme der Bundesrepublik Deutschland, der Europaeischen Union und der Vereinigten Staaten.
・ISBN 978-3-16-147446-0 Ln. EUR 194.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157969-1
| 著者・編者 | Lorz, Ralph Alexander, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Publicum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2001 |
| ページ数 | 733 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <476-783> |
解説
Alle modernen westlichen Verfassungen stehen vor dem Problem der richtigen Machtverteilung in der Ausuebung der oeffentlichen Gewalt. Die meisten Loesungsansaetze sind mit dem Gewaltenteilungsprinzip verknuepft. Dessen praktische Umsetzung ist jedoch problematisch. Zum einen erweist sich die strikte Abgrenzung der Gewalten als unmoeglich, zum anderen birgt jede Einraeumung wechselseitiger Kontroll- und Verhinderungskompetenzen die Gefahr einer fruchtlosen Konfrontation und Blockade der beteiligten Organe.Der Gedanke des Interorganrespekts als notwendiges Komplementaerprinzip der Gewaltenteilung zeigt einen Weg zur rechtlichen Bewaeltigung dieser Probleme auf. Er wirkt in dreifacher Weise: Die Vorgabe einer organadaequaten Funktionenzuordnung erlaubt eine Veraenderung der klassischen Gewaltenteilungskonzeption; das Gebot wechselseitiger Ruecksichtnahme der Verfassungsorgane aufeinander sichert die damit bestimmten Funktionsbereiche auch in Faellen zweifelhafter Kompetenzzuweisung gegen UEbergriffe; und eine allgemeine Verpflichtung der Organe zu konstruktivem Zusammenwirken soll die Wahrscheinlichkeit von Entscheidungsblockaden minimieren.Wie ein Vergleich der Verfassungssysteme Deutschlands und der USA sowie des Vertragssystems der Europaeischen Union demonstriert, gehoeren diese Postulate zum Konsens all jener Verfassungsordnungen, die auf ihrer obersten Ebene mehrere Verfassungsorgane als gleichberechtigte Entscheidungstraeger nebeneinander installieren. Damit wird die Notwendigkeit des Interorganrespekts als grundlegendes Verfassungsprinzip deutlich.