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Transfergerechtigkeit und Verfassung

Transfergerechtigkeit und Verfassung : Die Finanzierung der Rentenversicherung im Gefuege staatlichen Leistungen.

・ISBN 978-3-16-147439-2 Ln. EUR 119.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157967-7

著者・編者Becker, Joachim,
シリーズJus Publicum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2001
ページ数392 S.
言語GER
ニュース番号<472-L107 472-L61>

解説

Stimmt die Finanzierung der Rentenversicherung mit dem Verfassungsrecht ueberein?Joachim Becker entwirft ein System der Transfergerechtigkeit, das alle staatlichen Abgaben und staatlichen Leistungen umfasst. Dabei geht er von dem allgemeinen Gleichheitssatz aus, der fuer die Transfergerechtigkeit entscheidend ist. Aus diesem Gleichheitssatz leitet Joachim Becker ein alle Abgaben- und Leistungsarten umfassendes Verfassungsgebot der individuellen Belastungs- und Beguenstigungsgleichheit ab. Die staatlichen Abgaben sind damit insgesamt nach dem Leistungsfaehigkeitsprinzip zu bemessen, waehrend sich die staatlichen Leistungen insgesamt am Beduerftigkeitsprinzip orientieren muessen. Abweichungen von der individuellen Belastungs- und Beguenstigungsgleichheit sind nur zulaessig, wenn sie der Wahrung und dem Schutz von kollektiven Werten und Guetern dienen. Ihr Gewicht muss jedoch mit dem Anspruch des einzelnen auf Gleichbehandlung abgewogen werden.Aus der umfassenden Forderung nach Belastungs- und Beguenstigungsgleichheit folgt ausserdem, dass bei nichtsteuerlichen Abgaben und bei bestimmten staatlichen Leistungen grundsaetzlich ein AEquivalenz- oder Ausgleichsprinzip eingehalten werden muss. Dies ist insbesondere fuer die Sozialversicherung von grosser Bedeutung. Joachim Becker vertritt das Prinzip der Individualaequivalenz zwischen Beitraegen und Leistungen in der Sozialversicherung. Er fordert die Einhaltung eines AEquivalenz- und Ausgleichsprinzips und bewertet die geltenden Prinzipien zur Bemessung der Rentenversicherungsbeitraege und der staatlichen Zuschuesse zur Rentenversicherung als verfassungswidrig. Zusaetzlich stellt er die von der Verfassung geforderte Bemessung von Beitraegen und Zuschuessen vor.