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Der Eifluss des Europaeischen Gemeinschaftsrechts auf das Internationale Produkthaftungsrecht.

Der Eifluss des Europaeischen Gemeinschaftsrechts auf das Internationale Produkthaftungsrecht. 国際製造物責任法に対するEC法の影響

・ISBN 978-3-16-147452-1 Brosch. EUR 89.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158407-7

著者・編者Freitag, Robert,
シリーズStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2000
ページ数XXII, 470 S.
言語GER
ニュース番号<472-888 472-949>

解説

Der grenzueberschreitende Warenabsatz innerhalb Europas spielt fuer die exportorientierte deutsche Industrie eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Der Rechtsverkehr deutscher Produzenten mit dem groessten Aussenhandelspartner Frankreich wird jedoch durch erhebliche Unterschiede in der Konzeption, den Voraussetzungen und den Folgen der Haftung des Herstellers fuer durch seine Produkte verursachte Schaeden erheblich erschwert. An diesem Zustand hat sich auch durch die europaeische Produkthaftungsrichtline nichts geaendert. Demgemaess unterscheiden sich auch die Regelungen des Internationalen Privatrechts beider Staaten, die darueber bestimmen, welches Recht auf einen grenzueberschreitenden Produkthaftungsfall anwendbar ist. Art und Umfang der Haftung des Herstellers haengen folglich regelmaessig von der eher zufaelligen Frage ab, vor welchem Gericht ueber den Produkthaftungsfall entschieden wird.Die hieraus resultierende Rechtsvielfalt und -unsicherheit ist europarechtlich bedenklich. Da die gemeinschaftsrechtliche Warenverkehrsfreiheit auch den Export schadenstiftender Produkte schuetzt, ist es notwendig, sie auf ihre Vorgaben fuer die mitgliedstaatlichen Kollisionsrechte zu untersuchen. Dabei zeigt Robert Freitag, dass der Hersteller nicht unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit verlangen kann, stets nach den Haftungsstandards seines Heimatlandes beurteilt zu werden. Das Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch, dass die Parteien des Haftungsfalles das auf ihre Rechtsverhaeltnisse anwendbare Recht zu jeder Zeit einvernehmlich festlegen koennen. Im uebrigen genuegt das geltende Internationale Produkthaftungsrecht den Vorgaben des EG-Vertrages, auch soweit es die Staatsangehoerigkeit der Parteien beruecksichtigt.