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商品詳細
Schadensersatz fuer Verlust der Nutzungsmoeglichkeit einer Sache oder fuer entgangene Gebrauchsvorteile? : Zur Dogmatik des Schadensersatzrechts.
・ISBN 978-3-16-147438-5 Ln. EUR 129.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157879-3
| 著者・編者 | Würthwein, Susanne, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Privatum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2001 |
| ページ数 | 530 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <472-883> |
解説
Hat der Geschaedigte bei Beschaedigung einer Sache ueber die Reparaturkosten hinaus einen Anspruch, weil er die Sache ueber einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen konnte? Eine dogmatische Herleitung des Anspruchs auf Schadensersatz wie auch seiner Grenzen fehlt bisher. Es bleibt insbesondere ungeklaert, worin der konkrete schadensersatzrechtlich relevante Nachteil liegt: ob im Verlust der Nutzungsmoeglichkeit als solcher oder aber im Entgang konkreter Gebrauchsvorteile.Susanne Wuerthwein legt die Kernfrage einer solchen Ersatzpflicht dar. Welche rechtliche Bedeutung kommt der Dispositionsfreiheit ueber eine Sache in unserer Rechtsordnung zu? Ausgehend vom Eigentum, den Nutzungsrechten und den Nutzungen wird anhand von Rueckabwicklungs- und Haftungsregeln dargelegt, dass unsere Rechtsordnung ihre Rechtsfolgen nicht an die Dispositionsfreiheit, sondern vielmehr an ihre konkrete Ausuebung, naemlich die Ziehung von Vorteilen, knuepft.Diese Erkenntnis ist Ausgangspunkt fuer eine umfassende dogmatische schadensersatzrechtliche Analyse unter Einbeziehung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung. Die Autorin geht vom konkreten realen Schaden aus und legt die zum Teil verdeckten fundamentalen Wertungsentscheidungen unseres Schadensersatzsystems offen. Von grundlegender Bedeutung sind dabei die strukturellen Unterschiede zwischen dem Verlust bestehender Gueter und der Einwirkung auf die zukuenftige Entwicklung, den Entgang von Vorteilen. Unter Beachtung der besonderen zukunftsbezogenen Wirkungen des Nutzungsausfalls entwickelt Susanne Wuerthwein sowohl fuer die Frage eines Vermoegensschadensersatzes als auch der eines Kostenersatzes bei der Anmietung einer Ersatzsache zur Schadensabwendung eine wertungsgerechte dogmatische Loesung.