株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen : Zur Rekonstruktion der Grundrechte als Abwehrrechte.
商品詳細
Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen : Zur Rekonstruktion der Grundrechte als Abwehrrechte. 第三者の基本権保護 -防御権としての基本権の再構築-
・ISBN 978-3-16-147444-6 Ln. EUR 149.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158051-2
| 著者・編者 | Koch, Thorsten, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Publicum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2000 |
| ページ数 | 540 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <472-785> |
解説
Staatliches Handeln ist nicht nur fuer den jeweiligen Massnahmeadressaten von Bedeutung, sondern es vermag auch und gerade gegenueber Dritten Auswirkungen zu entfalten, die sich als Einwirkungen auf grundrechtliche Schutzgueter begreifen lassen. So kann die Auferlegung einer Handlungs- oder Unterlassungspflicht zur Folge haben, dass der Massnahmeadressat sein Verhalten gegenueber Dritten namentlich im rechtsgeschaeftlichen Verkehr an den ihm gesetzten Vorgaben orientieren muss. Daneben bedient sich der Staat vielfach nicht-regelnder Instrumente, die - wie etwa die Warnung vor bestimmten Produkten - Folgen fuer Dritte haben koennen. Auch empfinden Dritte staatlich zugelassene oder geduldete Handlungen von Privatpersonen vielfach als Beeintraechtigung von Nichtstoerungsinteressen.Thorsten Koch entwickelt Kriterien, mit deren Hilfe die Unterscheidung zwischen einerseits rechtserheblichen Einwirkungen auf die grundrechtlich geschuetzte Freiheit eines Dritten und andererseits blossen 'Reflexwirkungen' staatlichen Handelns getroffen werden kann. Darueber hinaus legt er dar, dass sich auch die grundrechtliche Relevanz einer staatlichen Zulassung oder Duldung drittbeeintraechtigenden Verhaltens Privater mit der Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte bestimmen laesst. Dabei wird deutlich, dass ein Rueckgriff auf eine tendenziell freiheitsfeindliche 'Schutzpflichtendogmatik' nicht notwendig ist. Abschliessend zeigt Thorsten Koch, dass fuer die Geltung der Grundrechte keine Besonderheiten gelten, wenn der Staat im Wege der Schaffung und Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen auf privatrechtliche Beziehungen einwirkt.