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Die Neubestimmung des Staat-Kirche-Verhaeltnisses in den neuen Laendern durch Staatskirchenvertraege

Die Neubestimmung des Staat-Kirche-Verhaeltnisses in den neuen Laendern durch Staatskirchenvertraege : Zu den Moeglichkeiten und Grenzen der staatskirchenvertraglichen Gestaltungsinstruments.

・ISBN 978-3-16-147319-7 Ln. EUR 69.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 9783161658082
著者・編者Anke, Hans Ulrich,
シリーズJus Ecclesiasticum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2000
ページ数420 S.
言語GER
ニュース番号<465-L60>

解説

Nach der Wiedervereinigung stellte sich Staat und Kirchen in den neuen Laendern die Aufgabe, ihr Verhaeltnis zueinander im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes von Grund auf neu zu gestalten. Hans Ulrich Anke arbeitet die rechtlichen Moeglichkeiten heraus, die der Staatskirchenvertrag als eingefuehrtes Gestaltungsinstrument dem Staat, den Kirchen und den Juedischen Verbaenden bietet, um ihre staats- bzw. kirchenpolitischen Ziele umzusetzen.Zunaechst erarbeitet Hans Ulrich Anke die gemeinsamen Gestaltungsanliegen von Staat und Kirche, bevor er dann ihre Umsetzung in den neuen Staatskirchenvertraegen anhand von vier grundlegenden Funktionen darstellt: der Foerderfunktion, der Absicherungsfunktion, der Kooperationsfunktion und der Einbindungsfunktion. Damit lassen sich Rechtsnatur und Wirkungsweise der Staatskirchenvertraege teilweise neu bestimmen. Die staatskirchenvertraglichen Bindungen stellen innerstaatliches Staatsvertragsrecht dar. Es ermoeglicht auf der einen Seite eine Bindung des staatlichen Gesetzgebers zugunsten des kirchlichen Vertragspartners, die zwar einem eingeschraenkten Gemeinwohlvorbehalt unterliegt, im uebrigen aber verfassungsgerichtlich durchsetzbar ist. Auf der anderen Seite erlaubt es auch eine weitgehende Einbindung des kirchlichen Wirkens in die staatliche Aufgabenwahrnehmung sowie eine differenzierte kulturstaatliche Kirchenpolitik des saekularen Staates.Ausserdem setzt sich Hans Ulrich Anke mit den aktuellen Problemen und Streitigkeiten bei der Auslegung und Anwendung der einzelnen Vertragsbestimmungen in der staatskirchenrechtlichen Praxis auseinander.