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Anspruch und Ausgleich

Anspruch und Ausgleich : Theorie einer Vorteils- und Nachteilsausgleichung im Schuldrecht.

・ISBN 978-3-16-147143-8 Ln. EUR 159.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157864-9

著者・編者Wendehorst, Christiane,
シリーズJus Privatum
出版社(Mohr, GW)
出版年月1999
ページ数XXXVII, 659 S.
言語GER
ニュース番号<459-L81>

解説

An den verschiedensten Stellen begegnen uns Mechanismen, die gerne als solche der Vorteils- und Nachteilsausgleichung bezeichnet werden. Bei genauerem Hinsehen beginnen jedoch die Konturen dieser Mechanismen sofort wieder zu verschwimmen: Ist die compensatio lucri cum damno wirklich ein eigenstaendiges Rechtsinstitut oder nicht vielmehr integraler Bestandteil der Schadensberechnung? Kann man bei ? 818 III BGB ueberhaupt von einer Nachteilsausgleichung sprechen, oder fehlt es schon an einer Bereicherung? Ist nicht auch das Problem der Beachtlichkeit von Reserveursachen in Wirklichkeit ein solches der Vorteilsausgleichung? Und: Geht es nicht im gesamten Schuldrecht letztlich nur um den Ausgleich von Zuviel und Zuwenig, so dass Vorteils- und Nachteilsausgleichung nicht mehr als isolierbare Phaenomene hervortreten?Auf der Basis des von ihr so genannten 'Allokatorischen Modells' definiert Christiane Wendehorst einen spezifischen Vorteils- und Nachteilsbegriff. Sie geht sodann von der These aus, dass einer Reihe von Entwicklungen des Schuldrechts, die auf den Ausgleich so definierter Vorteile und Nachteile abzielen, ein allgemeines Rechtsprinzip zugrundeliegt. Dieses 'Statikprinzip' laesst sich als spezifisch privatrechtliches Korrelat zum verfassungsrechtlichen UEbermassverbot begreifen und weist deutliche Parallelen zum Formalprinzip der aristotelischen iustitia correctiva auf. Auspraegungen dieses Rechtsprinzips sind beispielsweise die klassische Vorteilsausgleichung, die Saldotheorie, der Verlustausgleich zugunsten des redlichen Kondiktionsschuldners, der Ersatz von Begleitschaeden eines Geschaeftsfuehrers, die materiellrechtliche Kostenerstattung bei Schadensersatzanspruechen oder die Haftung auf den Verletzergewinn im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.