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Der Betreuer als gesetzlicher Vertreter fuer eingeschraenkt Selbstbestimmungsfaehige

Der Betreuer als gesetzlicher Vertreter fuer eingeschraenkt Selbstbestimmungsfaehige : Modell einer mehrstufigen Eingangsschwelle der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts.

・ISBN 978-3-16-147170-4 Ln. EUR 159.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-157907-3

著者・編者Sachsen Gessaphe, Karl August Prinz von,
シリーズJus Publicum
出版社(Mohr, GW)
出版年月1999
ページ数532 S.
言語GER
ニュース番号<459-892>

解説

Die Betreuung ist fuersorgende Hilfe, weil der Betreuer als gesetzlicher Vertreter die Handlungsunfaehigkeit des Betreuten ueberwindet. Sobald die Betreuung jedoch gegen den Willen des Betreuten erfolgt, greift sie zugleich in sein Selbstbestimmungsrecht ein. Die gesetzliche Eingangsschwelle der Betreuerbestellung wird diesem Doppelcharakter nicht hinreichend gerecht. Indem die Eingangsschwelle von der Frage der Geschaeftsfaehigkeit entkoppelt wird, haengt der Grad der eingeschraenkten Selbstbestimmung im konkreten Fall von den unbestimmten Rechtsbegriffen der Erforderlichkeit und der Subsidiaritaet ab.Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe entwickelt ein differenziertes Modell der Eingangsschwelle fuer die Betreuung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts. Eckdaten hierfuer sind die multifaktorielle Bedingtheit psychopatologischer Funktionsstoerungen und ihrer Auswirkungen auf die Selbstbestimmungsfaehigkeit sowie die Vorgaben der Verfassung fuer die Erwachsenenfuersorge. Mit Hilfe seiner Konzeption der Vorsorgevollmacht koennen Betreuungen weitgehend durch selbstbestimmte Vorsorge vermieden werden. Ausserdem wird deutlich, dass die Geschaeftsunfaehigkeit zur Konkretisierung des notwendigen Grades eingeschraenkter Selbstbestimmungsfaehigkeit zu starr ist. Fuer Fremdbestimmungsbefugnisse im hoechstpersoenlichen Bereich ist die entsprechende rechtliche Handlungsunfaehigkeit zwingende Schwelle; ansonsten muss man zwischen eingewilligter und ungewollter Betreuung unterscheiden und mit Hilfe der Einsichts- und Steuerungsunfaehigkeit eine flexible Schwelle bilden. Fuer den Einwilligungsvorbehalt wird der gesetzliche Tatbestand praezisiert.