株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Gewaltenteilung und Parteien im Wandel.
商品詳細
解説
Organisationspolitisch zaehlen die Themenbereiche Gewaltenteilung und Par- teien seit langem zu den als aktuell und bedeutsam angesehenen Auseinander- setzungen und Wertungen. Als Charles de Montesquieu im Jahre 1748 vor dem Hintergrund der feudalistischen Gesellschaft seiner Tage zukunftstraechtige Gedanken zur Gewaltenteilung publizierte, waren ihm Parteien nach unserem Verstaendnis noch voellig unbekannt. Parallel zur Bildung von Parteien, ihrer weiteren Entwicklung sowie der Demokratisierung der politischen Systeme gerieten auch die Voraussetzungen und Umsetzungsmoeglichkeiten von Gewal- tenteilung zunehmend unter einen vielfaeltigen Problemdruck. Heute gehoeren gemaess den grundlegenden Normforderungen des modernen Verfassungsstaates sowohl die Prinzipien der Gewaltenteilung wie das Taetig- werden von Parteien zu den unverzichtbaren Voraussetzungen aller westlichen Demokratien. Dabei werden wir allerdings immer wieder belehrt, dass diese als unverzichtbar geltenden Prinzipien der Gewaltenteilung vornehmlich aufgrund der gleichfalls im Prinzip als unverzichtbar angesehenen Wirksamkeit unserer Parteien faktisch "durchbrachen" seien. Kann es angehen, dass sowohl die Prin- zipien der Gewaltenteilung wie das Taetigwerden von Parteien im demokrati- schen System zur gleichen Zeit einerseits als unverzichtbar und andererseits als miteinander eigentlich unvereinbar gewertet werden koennen? Beruhen die Ver- fassungen der westlichen Demokratien folglich in mehr oder weniger offenkun- diger Weise auf "faulen Kompromissen" zwischen beiden Forderungen? Wer solche Vermutungen fuer begruendet haelt, laesst damit allerdings erkennen, dass er offenbar weder mit Montesquieus Aussagen hinreichend vertraut ist, noch den grundlegenden Wandel von Gewaltenteilung und Parteiensowie des Verhaeltnisses beider zueinander zu erfassen vermag. Zumal Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip sicherlich nicht auf das institutionelle Wechselverhaeltnis von Parlament und Regierung reduziert werden darf.